Verhaltenskodex
Die LAS Art Foundation (Light Art Space gGmbh) ist eine Non-Profit-Organisation. In unserer Gründungssatzung haben wir uns der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur verschrieben. Die Stiftung setzt ihre finanziellen Mittel allein für die in ihrer Satzung festgelegten Zwecke ein und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, wie in der Sektion „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
Der Verhaltenskodex der LAS Art Foundation hat zum Ziel:
— all jene, die im Auftrag von LAS handeln, zu befähigen, bei der Zusammenarbeit mit anderen die eigene Integrität zu wahren
— individuellen Personen sowie Organisationen, die mit LAS arbeiten oder kooperieren, eine Orientierungshilfe zu bieten
— die Integrität, Reputation und den dauerhaften Weiterbestand der LAS Art Foundation zu hüten und schützen
Unser Verhaltenskodex gewährleistet, dass wir uns über unsere gesetzlichen Obligationen hinaus an die höchsten ethischen Standards binden. Er wird alle zwei Jahre einer erneuten Prüfung unterzogen und ergänzt die Satzung der LAS Art Foundation, in der die Mission, die Vision sowie die Werte und Ziele unserer Organisation dargelegt sind.
1. Ethisches Verhalten
Für LAS bedeutet ethisches Verhalten, dass wir, unsere kreativen Kooperationspartner:innen, Kuratoriumsmitglieder:innen und andere assoziierte Personen (nachfolgend “ausgewiesene Personen” genannt), stets darauf bedacht sind:
— die Gemeinschaften, in deren Dienst wir uns stellen und mit denen wir arbeiten, als gleichberechtigte Partner:innen zu betrachten, ihnen offen und ehrlich zu begegnen und jederzeit Respekt zu erweisen
— der Öffentlichkeit Informationen bereitzustellen, die akkurat, gehaltvoll und zugänglich sind
— das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen, sofern dies nicht die Würde anderer verletzt
— alle stiftungseigenen Ressourcen für das allgemeine Wohl einzusetzen
— jederzeit das höchste Maß an institutioneller und persönlicher Integrität zu wahren
— transparente professionelle Beziehungen aufzubauen und einen respektvollen Umgang mit allen Interessengruppen zu pflegen
— als Repräsentant:in der LAS Art Foundation auch im Privatleben unsere professionelle Integrität beizubehalten
2. Diversität, Gleichberechtigung und Inklusivität
Wie in der Stiftungssatzung dargelegt, sind für uns Diversität, Gleichberechtigung und Inklusivität von hohem Wert. Ausgewiesene Personen haben sicherzustellen, dass die Veranstaltungen und Installationen, die wir produzieren, für verschiedene Altersgruppen, Personen unterschiedlicher ethnischer Herkunft oder Gender-Identitäten sowie Menschen mit unterschiedlichem Bildungsstand oder verschiedenen Sichtweisen interessant sein können und sie sowohl räumlich als auch inhaltlich gesehen zugänglich sind. Als Arbeitgeberin tritt die LAS Art Foundation für Chancengleichheit ein und fördert Diversität, Gleichberechtigung und Inklusivität.
3. Umwelt und Nachhaltigkeit
Wie in der Stiftungssatzung dargelegt, ist es absolut essenziell für die LAS Art Foundation, alle relevanten Vorgaben und Standards des Umweltrechts einzuhalten. Wir befolgen ein internes Protokoll, um Emissionen zu minimieren und die jeweils nachhaltigsten, ressourcenschonendsten Optionen zu wählen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, Lieferanten und Anbieter:innen mit Blick auf die jeweilige Energieeffizienz zu evaluieren. Für jede unserer Installationen und Veranstaltungen stellen wir eine CO2-Bilanz auf, gleichen stets unseren Energieverbrauch aus und nutzen für alle unsere Arbeitsprozesse erneuerbare Energien. Wir erwarten von allen ausgewiesenen Personen ein umweltfreundliches Verhalten.
4. Politische Partizipation
Selbstverständlich können ausgewiesene Personen an politischen Aktivitäten teilnehmen, vorausgesetzt, sie tun dies als Privatperson und ohne stiftungseigene Ressourcen in Anspruch zu nehmen. Allerdings sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden um sicherzustellen, dass die individuelle politische Teilnahme nicht mit LAS in Verbindung gebracht wird oder Ressourcen der Stiftung zum Einsatz kommen. Die LAS Art Foundation selbst beteiligt sich nicht an politischen Kampagnen oder Aktivitäten, und während sie das Recht auf freie Meinungsäußerung unterstützt, setzt sie sich zugleich dafür ein, dass die Würde individueller Personen zu allen Zeiten gewahrt bleibt, und wird umgehend einschreiten, wenn ein Projekt die Würde anderer zu verletzen droht.
5. Interessenkonflikte
Ausgewiesene Personen sind gehalten, ihre persönlichen Belange von den Interessen der Organisation zu trennen. Im Fall eines Interessenkonflikts zwischen LAS und anderen Personen sind den Interessen von LAS stets Priorität einzuräumen. Im Zweifelsfall sind der/die CEO, CFO, Vorstand oder Vorsitzende zu Rat zu ziehen.
Zeitnahe Bekanntgabe: Es wird erwartet, dass ausgewiesene Personen jedweden bekannten oder potenziellen Interessenkonflikt unverzüglich und vollständig offenlegen. Gleiches gilt für alle Belange, die mit der persönlichen Geschichte verbunden sind und als Angelegenheit wahrgenommen werden könnten, die in Konflikt mit diesem Kodex steht.
Geschenke: Ausgewiesene Personen sind gehalten, jedwede unangemessene Einflussnahme zu vermeiden; insbesondere dürfen keine Geschenke, Gefälligkeiten oder sonstige Vorteile akzeptiert werden, die die Stiftung in ihrem operativen Betrieb und den künstlerischen Entscheidungen beeinflussen könnten. Im Umkehrschluss bieten wir unsererseits keinerlei Zuwendungen an, die Personen zu unseren Gunsten beeinflussen könnten. Wir tolerieren keinerlei Versuche, persönliche Beziehungen auszunutzen, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
Lobbying: Wir sind im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag registriert.
6. Der Umgang mit Informationen und Ressourcen von LAS
Alle ausgewiesenen Personen haben darauf zu achten, persönliche Daten, vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum und innerbetriebliche oder finanzielle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, zu schützen. Dasselbe gilt für Firmeneigentum, einschließlich Arbeitsgeräten wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones oder Datenträger. Ausgewiesenen Personen ist es nicht gestattet, vertrauliche Informationen zu kopieren, auch nicht in Teilen; ebenfalls dürfen sie nicht an unbefugte Dritte übermittelt oder veröffentlicht werden.
Datenschutz: Die gebotene Sicherung, die Berücksichtigung der Privatsphäre und der Schutz der Daten unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Verordnungen müssen jederzeit gewährleistet sein. Das Datenschutzgesetz dient der Sicherheit der persönlichen Daten und dem Schutz der persönlichen Rechte unserer Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen. Jede Verarbeitung persönlicher Daten kann nur auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen für eine solche erfolgen.
Geistiges Eigentum: Geistiges Eigentum ist in der Regel durch das Urheberrecht oder Copyright oder durch Marken- oder Patentrechte geschützt oder wird als Geschäftsgeheimnis gehütet. Diese Schutzmaßnahmen sind in allen Bereichen unserer Arbeit jederzeit und ausnahmslos zu respektieren. Ausgewiesene Personen müssen gewährleisten, dass geistiges Eigentum und geschützte Arbeiten nur mit Einwilligung des/der Autor:in oder Lizenzinhaber:in genutzt oder verbreitet werden. Es ist die größte Sorgfalt geboten, zu allen Zeiten sicherzustellen, dass weder das geistige Eigentum der LAS Art Foundation noch das der mit uns kooperierenden Künstler:innen missbraucht oder gestohlen wird. Über jedwede Unregelmäßigkeit ist das Management umgehend in Kenntnis zu setzen.
Die Nutzung des Logos für Projekte: Die Verwendung des Namens und des Logos der LAS Art Foundation muss in jedem Einzelfall mit der Leitung unserer Stiftung vereinbart und von ihr genehmigt werden.
Finanzmanagement: Ausgewiesene Personen sind gehalten, jederzeit darauf zu achten, dass die finanziellen Mittel der LAS Art angemessen und gemäß der Stiftungssatzung verwendet werden. Eine Aufwendung ist als angemessen einzustufen, wenn sie den satzungsgemäßen Zwecken dient und für eine vergleichbare Aktivität oder Dienstleistung von anderen Non-Profit-Organisationen im Regelfall eine vergleichbare Vergütung gezahlt wird. Unsere Jahresabschlussrechnungen werden von externen Steuerberatern oder Rechnungsprüfern erstellt.